In Wien müssen alle Feuerstätten über 15 kW Leistung lt. Wiener Luftreinhaltegesetz einer Abgasmessung unterzogen werden. Demzufolge müssen
• Gasthermen bis zu 26 kW Leistung alle 4 Jahre,
• Gasthermen mit einer Leistung zwischen 26 und 50 kW alle 2 Jahre
einer Abgasprüfung unterzogen werden.